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Das “Scheiß Urheberrecht”-Tutorial: Wie du Musik und Videos legal verwendest

In diesem Tutorial/Ratgeber für YouTuber geht es um das Ding, was die einfache Aktion des Copy-pastens sehr, sehr schwer macht: Urheberrecht, auch bekannt als Copyright. Ich nenne es das “scheiß Urheberrecht”-Tutorial, weil sich in den letzten Jahren unendlich viel Frustration diesbezüglich angestaut hat.

Ich bin kein Anwalt und kann daher keine Rechtsberatung geben.

Wie auch immer, hier sind ein paar Grundregeln, solltest du noch nie mit dem Urheberrecht zu tun gehabt haben und jetzt YouTube-Videos machen wollen:

Regel 1: Alles ist urheberrechtlich geschützt.

Der Gedanke hinterm Urheberrecht ist, dass wenn du irgendeine kreative Leistung erbracht hast, dass sie dir dann gehört. Das gilt natürlich für Filme und Musik, aber auch alles andere. Zum Beispiel Bücher, Bilder (auch deine Urlaubsfotos), Zeichnungen und Malereien, virale Videos, deine YouTube-Videos, Reddit-Posts und Videospiele; kollektiv nennt man all diese Dinger “Werke”. All diese Dinge sind urheberrechtlich geschützt, und wenn du sie verwenden willst, musst du den Rechteinhaber um Erlaubnis bitten.

Urheberrechts-Ausnahme: Alter

Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen: Zum einen ist das Urheberrecht auf einigen Werken mittlerweile erloschen. In Deutschland (und der EU) passiert dies 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (die Person, die das Werk gemacht hat), will heißen, dass wir seit 2021 Werke verwenden dürfen, dessen Urheber im Jahre 1950 gestorben ist. Die Wikipedia feiert hierzu am 1. Januar des Jahres den Public Domain Day (“Gemeinfreiheitstag” oder “Urheberrecht-Abgelaufen-Tag”); dieses Jahr dabei waren George Orwell (Animal Farm, 1984) und Kurt Weill (Komponist der Dreigroschenoper).

Das ist zumindest die Situation in Deutschland. Die USA haben hier ein bestialisches Gestrüpp aus 60 verschiedenen Bedingungen, wann ein Werk den Urheberrechtsschutz verlässt.

Ferner ist festzuhalten, dass es einen Unterschied zwischen verschiedenen Kunstformen gibt, die sogar zusammen in einem Werk existieren können. Eine Aufnahme eines Konzerts, die auf DVD veröffentlicht wird, hat gleichzeitig folgenden Schutz:

  • Urheberrechtsschutz auf die Komposition (gilt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers)
  • Schutz des ausübenden Künstlers auf die Aufführung an sich (gilt 50 Jahre nach Veröffentlichung)
  • Schutz des Veranstalters, der das ganze drumherum gemacht hat (25 Jahre nach Veröffentlichung)
  • Schutz des Filmherstellers, der das ganze gefilmt hat (50 Jahre nach Veröffentlichung)

Wenn du diese Aufnahme verwenden möchtest, brauchst du die Genehmigung von all den oben genannten Personen. Das heißt, auch ein Konzert von Bach oder Mozart wäre noch geschützt, zwar nicht mehr auf die Komposition, aber auf alles andere, was da passiert. Übrigens, Wikipedia hat eine Tabelle zu dem Thema, wem was wie gehört.

Tatsächlich urheberrechtsfreie Materialien sind dementsprechend schwer zu finden. Und selten wirklich nützlich, es sei denn, du willst Märchen verfilmen. (Darum macht Disney übrigens so viele Märchenverfilmungen)

Urheberrechts-Ausnahme: Zitate, Parodien u.s.w.

Für Werke, die immer noch geschützt sind, ist es aber trotzdem möglich, sie ohne Erlaubnis zu verwenden. Darunter fällt das zum Beispiel das Zitatrecht, das Recht auf Parodien und Karikaturen und das Recht auf Privatkopien, zusammenfassend als “Schranken des Urheberrechts” bezeichnet. Im Großen und Ganzen muss ich leider davon abraten, von diesen Optionen zu intensiv Gebrauch zu machen. Denn die meisten von ihnen kommen mit irgendwelchen nicht-offensichtlichen Fallen eingebaut.

Bei Zitaten (§51 UrhG) zum Beispiel magst du denken “oh ja, kurze Auszüge, Quellenangabe, krieg ich hin”. Tatsächlich braucht es aber eine innere Verbindung und/oder eine inhaltliche Auseinandersetzung. Das heißt, einfach ein Bild aus dem Internet zu nehmen um ein Video zu bebildern ist kein Zitat, auch nicht mit korrekter Quellenangabe und wenn es nur kurz ist. Und ein Reaction-Video ist auch nicht okay, da ein “haha witzig” keine inhaltliche Auseinandersetzung ist.

Parodien (§51a UrhG) klingt auch erstmal einfach: “Zulässig ist [Nutzung] eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches.”. Das Problem hier: Dieses Gesetz gibt es seit dem 7. Juni 2021. Wir haben also absolut keinen Präzedenzfall, und jegliche Informationen dazu im Internet werden erstmal für eine Weile outdated sein. Willst du riskieren, der Präzedenzfall für die Zukunft zu sein, weil du jemandem mit deiner Parodie auf den Schlips getreten hast?

Dazu kommt noch aus dem Amerikanischen Raum das “Fair Use”. Das ist noch mal ‘n Ticken subjektiver als alles, was wir in Deutschland zu bieten haben und hilft dir noch weniger. Denn wenn du in Deutschland verklagt wirst und deine Verteidigung “aber in Amerika wäre das erlaubt” ist, nun… merkste selbst.

Und so zieht sich sich das durch alle Schranken des Urheberrechts durch. Eigentlich geil, aber ständig die Gefahr, dass der Rechteinhaber nicht mit deiner Interpretation der Schranke übereinstimmt. Deshalb schlage ich vor: Wenn möglich, diesen ganzen Block vermeiden und stattdessen Regel 2 befolgen.

Regel 2: Immer Genehmigungen einholen.

Oftmals ist es einfacher, eine Genehmigung zu bekommen als sein Video soweit anzupassen, als dass es in die verschiedenen engen Schranken des Urheberrechts passt. In manchen Fällen gibt der Urheber sogar seine Werke grundsätzlich an alle heraus!

Ein klassisches Beispiel hierfür sind Videospiele. Das liegt daran, dass die Publisher mittlerweile (meist) rausgefunden haben, dass ihnen keine Verkäufe verloren gehen, wenn irgendein YouTuber zeigt, wie toll deren Spiel ist. Dementsprechend ist die Liste von Game Publishern, die Gameplay-Videos erlauben, recht lang.

Für Musik gibt es ebenfalls ganze Webseiten, wo irgendwas mit “Urheberrechtsfrei/lizenzfrei/copyright-free/royalty-free/GEMA-frei” dran steht. Außerdem gibt es diverse Musiker (gerade im Indie-Bereich), die sich freuen, wenn du deren Musik für deine Videos verwendest. Leider – vielleicht siehst du den Trend hier – wird es auch hier wieder kompliziert.

“Kannste verwenden” heißt nicht, dass du’s verwenden kannst

Fangen wir mit einem “technisch gesehen” an. Technisch gesehen ist es in Deutschland nicht möglich, neue Werke urheberrechtsfrei zu bekommen, das meiste, was man tun kann, ist jedem eine kostenlose Nutzungslizenz für alles für immer auszustellen. Eine solche Lizenz kommt in der Praxis meist auf’s gleiche wie “urheberrechtsfrei” hinaus. Doch leider gibt es diverse YouTube-Kanäle und andere Dinger, die zwar groß “copyright-free” raufschreiben, aber dann doch stringente Lizenzbedingungen wie “du musst uns genau so in die Beschreibung packen” haben. Oder gar “du darfst sie nicht kommerziell verwenden”. Diese Musik ist dann nicht lizenzfrei, sondern frei lizenziert, was ein riesiger Unterschied ist und bei manchen Projekten ein Faktor sein kann, ob du diese “lizenzfreie” Musik verwenden darfst oder nicht.

Wenn ein Musiker sagt “du darfst meine Musik gerne in deinem Video verwenden”, kann er damit mehrere Sachen meinen:

  • “Du darfst meine Musik für jedes deiner Videos bis ans Ende aller Tage kostenlos verwenden.” Das wäre natürlich ideal und wahrscheinlich das, was du meinst, wenn du fragst.
  • “Du darfst meine Musik für dieses eine Video kostenlos verwenden”. Lieber noch ein zweites Mal nachfragen, solltest du nicht explizit ein “okay für Videos generell” bekommen haben.
  • “Du darfst meine Musik verwenden, aber ich bin in Content ID drin und werde alle Werbeeinnahmen von deinem Video kriegen.” Hiervon ist auszugehen, wenn sofern keine richtige Lizenz beiliegt, wo all diese Details geregelt werden. Aber dazu gleich mehr.
  • “Du darfst meine Musik noch verwenden, bis ich irgendwann weltberühmt bin und keine Reichweite, sondern Geld brauche”.
  • und vielleicht sogar: “du darfst meine Musik verwenden, sofern du dir vorher bei der GEMA eine Lizenz dazu kaufst”. Das ist mir noch nicht über’n Weg gelaufen, es würde mich aber auch nicht wundern.

Insofern: Immer genau nachfragen, was genau gemeint ist: Wie lange gilt die Genehmigung, wo gilt sie, kann sie zurückgenommen werden, für was gilt sie und so weiter.

Freie Lizenzen und Creative Commons

Creative Commons ist ein ganzes Rudel von Lizenzen, die oben genannte Probleme lösen.

Creative Commons-Namensnennung (kurz: CC-by) bedeutet zum Beispiel: Du darfst dieses Werk verwenden, sofern du angemessen den Urheber nennst, und diese Lizenz kann nicht zurückgezogen werden. Eine andere Lizenz, Creative Commons-Zero (kurz: CC0) ist das rechtssichere Äquivalent zu “dieses Werk ist urheberrechtsfrei; jeder darf es uneingeschränkt verwenden”.

Außer diesen beiden gibt es noch weitere Lizenzen, zum Beispiel welche mit den Bausteinen “nur nicht-kommerzielle Nutzung”. Diese sind auf YouTube recht schwierig zu verwenden, in Anbetracht der Tatsache, dass YouTube eine kommerzielle Plattform ist. Ähnlich sieht es mit “keine Bearbeitung” und “Weitergabe unter gleichen Bedingungen” aus. Erstere scheitert am Videoschnittprogramm, wo du wahrscheinlich schneiden/drübersprechen/kürzen wollen wirst. Und letztere scheitert daran, dass du YouTube eine andere Lizenz gibst (die Nutzungsbedingungen) und damit zumindest theoretisch die Lizenzbedingung brichst.

All das sind keine final entschiedenen Punkte übrigens – du wirst wahrscheinlich nicht in Teufels Küche kommen, sofern du den Geist dieser Bedingungen einhältst – aber ich wollte es nur mal gesagt haben. Weitere Infos zu Creative Commons gibt es auf deren Webseite.

Frei Lizenzierte & Vertrauenswürdige Quellen

Ich habe über die Jahre diverse Portale und Webseiten zusammengesammelt, auf denen du diverse Ressourcen für deine Videos finden kannst:

Die Ressourcen dort gehen von Musik über Soundeffekte, Bilder und Videos bis hin zu sehr nischigen Angeboten, wie zum Beispiel Archivbildern und -texten. Alle Ressourcen sind kostenlos. Und alle Ressourcen können überall (d.h. auch Außerhalb YouTube) verwendet werden.

Regel 3: Vermeide Risiken.

Ich gehe davon aus, dass dir dein YouTube-Kanal mehr wert ist, als jedes Videos an sich. Wenn du das auch so siehst, bedenke: Es braucht nur 3 Strikes, dann ist dein Kanal weg. Und jedes mal wenn du einen Claim auf deine Videos bekommst und jemand anders Geld mit deinen Videos verdient, denk dran: Jeder Claim kann jederzeit zu einem Strike werden.

Wenn du Hilfe brauchst, was genau du tun und nicht tun darfst, kannst du gerne dich an den Anwalt deines Vertrauens wenden. Die geben auch oftmals kostenlose Erstberatung. Für alles andere kannst du auch uns fragen.

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