Steuerformular-Updates für YouTube Partner & YouTube "Hype" in der Kritik
Letzte Woche war das "made on YouTube" Event. Wir haben natürlich bereits im Q&A Stream über die Ankündigung gesprochen, falls ihr den noch nicht gesehen habt – gerne reinschauen!
YouTube Hype, US-Steuerformulare und neue Optionen bei Richtlinienverstößen
Das letzte “made on YouTube”-Event hat eine Reihe von Ankündigungen mit sich gebracht, die den Alltag vieler Creator beeinflussen werden. Während einige Neuerungen bereits in Q&A-Streams diskutiert wurden, gibt es oft Details, die erst nach einer tieferen Analyse oder durch Prebrief-Informationen für Produkt-Experten deutlich werden. Da sich Informationen kurz vor dem offiziellen Rollout noch ändern können, ist es wichtig, genau hinzusehen, welche Funktionen tatsächlich implementiert werden und welche Auswirkungen dies auf deine Strategie und deinen administrativen Aufwand hat.
Die Hype-Funktion: Von der Community-Aktion zum “Pay-to-Win”?
Eine der meistdiskutierten Neuerungen ist die Hype-Funktion. Ursprünglich war das Konzept simpel und auf eine kostenlose Interaktion ausgelegt: Zuschauer sollten in der Lage sein, Videos zu “hypen”, um diese in einer speziellen Rangliste nach oben zu treiben. Geplant war, dass jeder Nutzer diese Funktion dreimal pro Woche kostenlos einsetzen kann. Dies sollte vor allem kleineren oder aufstrebenden Creatoren helfen, durch die aktive Unterstützung ihrer Community mehr Sichtbarkeit zu erlangen.
Die Monetarisierung des Hypes
Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch eine Richtungsänderung. YouTube hält sich nun die Möglichkeit offen, dass Zuschauer zusätzliche Hypes kaufen können. Damit wandelt sich das Feature von einer rein organischen Community-Aktion zu einem monetarisierbaren Element. Für dich als Creator bedeutet das zwar potenziell eine neue Einnahmequelle, ähnlich wie bei Super Thanks, Super Chats oder Super Stickers, doch es gibt eine Kehrseite.
Die Gefahr der “Pay-to-Win”-Dynamik
Wenn Hypes käuflich erwerbbar werden, entsteht eine sogenannte “Pay-to-Win”-Situation. In einer Rangliste, die eigentlich den organischen “Hype” und die Begeisterung einer Community widerspiegeln sollte, könnten nun finanzielle Mittel den Ausschlag geben. Wer bereit ist, Geld zu investieren, kann seine Videos theoretisch künstlich in der Playlist oder Rangliste nach oben drücken, selbst wenn die organische Reichweite geringer ist als bei anderen. Ob dies langfristig ein gesundes Signal für die Plattform und die Sichtbarkeit von Talenten ist, bleibt fraglich.
US-Steuerformulare: Wichtige Fristen für YouTube Partner
Ein Thema, das weniger glamourös ist als neue Features, aber existenzielle Bedeutung für deine Auszahlungen hat, sind die US-Steuerformulare. Wenn du Teil des YouTube-Partnerprogramms bist und Einnahmen aus den USA generierst, musst du bestimmte steuerrechtliche Anforderungen erfüllen.
W8BEN vs. W8BENE: Welches Formular ist das richtige?
Je nachdem, wie dein Kanal rechtlich strukturiert ist, musst du ein unterschiedliches Formular ausfüllen:
- W8BEN: Dieses Formular ist für natürliche Personen (Einzelunternehmer) vorgesehen.
- W8BENE: Dieses Formular ist für juristische Personen (z. B. GmbHs oder UGs) verpflichtend.
Diese Dokumente dienen dazu, Google gegenüber nachzuweisen, dass du in einem Land ansässig bist, mit dem die USA ein Steuerabkommen haben, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Die Deadline am 10. Dezember 2024
Ein kritischer Punkt ist die Gültigkeit dieser Formulare. Sie laufen nach einem bestimmten Zeitraum ab und müssen dann erneuert werden. Für alle Creator, die ihre Steuerinformationen erstmals im Jahr 2021 eingereicht haben, läuft die Frist nun ab. Bis zum 10. Dezember 2024 müssen diese Formulare neu eingereicht werden, um Unterbrechungen bei den Auszahlungen oder unnötig hohe Steuerabzüge zu vermeiden.
Doppelbesteuerungsabkommen und Ansässigkeitsbescheinigungen
Deutschland hat sowohl mit den USA als auch mit Irland (wo viele Google-Einheiten sitzen) sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Das bedeutet vereinfacht: Wenn du deine Steuern ordnungsgemäß in Deutschland zahlst, musst du sie nicht noch einmal in den USA entrichten. Um dies geltend zu machen, ist jedoch ein Nachweis deiner Ansässigkeit erforderlich.
Nachweis für natürliche Personen
Für Einzelpersonen ist der Prozess meist unkompliziert. In der Regel reicht eine Kopie des Personalausweises aus, sofern darauf die aktuelle Adresse ersichtlich ist und diese mit den Angaben im Steuerformular übereinstimmt.
Nachweis für juristische Personen (GmbH/UG)
Für Unternehmen ist das Verfahren deutlich aufwendiger, da eine GmbH keinen Personalausweis besitzt. Hier muss eine offizielle Ansässigkeitsbescheinigung beantragt werden.
- Formular 034450: Du musst das Formular für die Ansässigkeitsbescheinigung für Doppelbesteuerungsabkommen nutzen.
- Beantragung: Dies erfolgt über das Formularmanagement-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung. Das ausgefüllte Dokument muss anschließend beim lokalen Finanzamt eingereicht werden.
- Wichtiger Hinweis zum FMS-Tool: Das Online-Tool der Regierung ist oft unübersichtlich gestaltet. Achte unbedingt darauf, dass das Formular aus zwei Seiten besteht. Du musst manuell auf Seite 2 klicken und diese ebenfalls vollständig ausfüllen. Wenn die zweite Seite fehlt, wird die Bescheinigung vom Finanzamt nicht erteilt.
Hinweis: Diese Informationen stellen keine Steuerberatung dar. Da jeder Fall individuell ist, solltest du zwingend einen qualifizierten Steuerberater konsultieren, um Fehler bei der Einreichung zu vermeiden.
Community-Richtlinien: Bearbeitung statt Einspruch?
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Umgang mit Verstößen gegen die Community-Richtlinien. Bisher war der Standardweg bei einer Altersbeschränkung oder der Entfernung eines Videos der sogenannte “Appeal” (Einspruch). Du konntest also behaupten, dass YouTube einen Fehler gemacht hat, und eine manuelle Überprüfung beantragen.
Die neue Option im YouTube Studio Editor
Aktuell testet YouTube ein neues Verfahren. Anstatt nur Einspruch einzulegen, erhalten Creator nun die Möglichkeit, problematische Stellen in ihren Videos direkt im YouTube Studio Editor anzupassen. Das bedeutet konkret:
- Du kannst Teile des Videos herausschneiden, die gegen die Richtlinien verstoßen könnten.
- Du kannst sensible Inhalte unkenntlich machen (bluren).
- Du kannst andere notwendige Änderungen vornehmen, um das Video wieder mit den Richtlinien in Einklang zu bringen.
Die Konsequenz der Bearbeitung
Diese Funktion ist als Alternative zum Einspruchsprozess gedacht, bringt aber eine wichtige rechtliche bzw. administrative Konsequenz mit sich: Wenn du dich entscheidest, ein Video zu bearbeiten, anstatt Einspruch einzulegen, gilt dies im System von YouTube als automatisches Eingeständnis, dass der ursprüngliche Inhalt tatsächlich gegen die Community-Richtlinien verstoßen hat.
Das bedeutet für dich in der aktuellen Testphase: Sobald du Änderungen am Video vornimmst, ist ein nachträglicher Einspruch nicht mehr möglich. Du musst dich also entscheiden, ob du davon überzeugt bist, dass dein Video zu Recht beschränkt wurde (und es dann korrigierst), oder ob du sicher bist, im Recht zu sein (und den klassischen Appeal-Weg wählst).
Im Idealfall vermeidest du Verstöße komplett, indem du die Richtlinien genau kennst und anwendest. Solltest du jedoch in diese Situation geraten, ist die neue Editor-Option ein mächtiges Werkzeug, um Inhalte schnell zu retten, ohne auf eine langwierige Prüfung durch das Support-Team warten zu müssen – sofern du bereit bist, den Verstoß zu akzeptieren.
Für weitere Details zu den aktuellen YouTube-Updates lohnt sich ein Blick in die neuesten Ankündigungen der Plattform.
Originaltranskript
Transkript
Letzte Woche war das “made on YouTube”-Event. Wir haben natürlich bereits im Q&A-Stream über die Ankündigung gesprochen, falls ihr den noch nicht gesehen habt – gerne reinschauen! Es gibt allerdings noch eine Neuerung: Ich bekomme als Produkt-Experte Prebrief-Informationen, das heißt, Informationen, die ich vorab zu diesem Event erhalte. Diese können sich natürlich noch ändern, und genau das ist hier der Fall. Denn die “Hyp“-Funktion, die eigentlich als kostenlose Aktion für Zuschauer geplant war, um Videos in eine Rangliste zu bringen, sollte dreimal pro Woche einsetzbar sein. Soweit so gut.
Aber YouTube hat sich nun die Möglichkeit offen gehalten, dass Zuschauer weitere Hypes kaufen können. Hypes hätten dann praktisch auch einen monetären Wert für die entsprechenden Creator, die gehyped werden. Das kann man jetzt positiv oder negativ sehen. Wenn ich einen Creator unterstützen möchte, kann ich das natürlich auch über Super Thanks, Super Chats oder Super Stickers tun. Aber das macht aus einer an sich guten, kostenlosen Funktion für alle eine “Pay-to-Win”-Funktion, meiner Meinung nach. Wenn ich einfach Geld investieren kann, um mich von 50.000 Leuten hypen zu lassen und dann ganz oben in der Playlist oder Rangliste stehe – ich weiß nicht, ob das eine gute Idee ist. Aber ihr könnt mir gerne eure Gedanken dazu in den Kommentaren hinterlassen.
Kommen wir zu unserem nächsten Thema: Steuern bzw. Steuerformulare für die YouTube-Partner unter uns, die bereits seit 2021 dabei sind. Die kennen das bereits: das sogenannte W8BEN-Formular (für natürliche Personen) bzw. W8BENE-Formular (für juristische Personen). Diese US-Steuerformulare müssen in Deutschland ausgefüllt werden. Ich kann hier erst einmal nur für Deutschland sprechen und kann mir auch nicht eure individuellen Fälle ansehen. Ich bin kein Steuerberater und darf euch daher auch nicht direkt dabei helfen. Ich kann nur beschreiben, wie es bei mir ist.
Natürlich: Für natürliche Personen ist es das W8BEN-Formular, für juristische Personen das W8BENE-Formular. Diese laufen nach einer gewissen Zeit ab, und der erste Schwung, die diese 2021 ausgefüllt haben, müssen sie nun zum 10. Dezember 2024 neu einreichen. Macht euren Papierkram! Es gibt ein Steuerabkommen mit den USA und eines mit Irland, sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn ihr in Deutschland Steuern zahlt, müsst ihr in diesen Staaten keine weiteren Steuern zahlen. Weitere Informationen dazu findet ihr in der Videobeschreibung.
Bitte schaut, wenn ihr in Österreich oder der Schweiz lebt – da wird es sicherlich auch Abkommen geben. Ich kenne mich damit aber nicht aus, fragt bitte euren Steuerberater. Oder fragt generell euren Steuerberater bei solchen Themen. Wenn ihr natürlich sagt: “Ich möchte das alles selbst herausfinden und brauche keinen Steuerberater”, dann habe ich unten natürlich auch Informationsmaterial für euch bereitgestellt, wo ihr nachschauen könnt, was ihr braucht und was nicht.
Wichtig: Ihr müsst eine Ansässigkeitsbescheinigung mitschicken. Bei natürlichen Personen reicht eine Kopie des Personalausweises, auf dem eure Adresse steht. Das heißt, wenn ihr in Deutschland seid und im Formular angibt, dass ihr hier wohnt, Bürger seid und eure Steuern zahlt, müsst ihr das auch nachweisen können. In der Regel ist das mit dem Personalausweis gegeben.
Bei juristischen Personen (GmbHs oder UGs) ist es nicht so einfach, da diese ja keinen Personalausweis haben. Hier müsst ihr ein Formular für eine Ansässigkeitsbescheinigung für Doppelbesteuerungsabkommen ausfüllen, das Formular 034450. Dieses bekommt ihr im Formularmanagement-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung und müsst es bei eurem lokalen Finanzamt einreichen. Das ist aber gar nicht so einfach, wie es klingt.
Ihr müsst zunächst auf die entsprechende Website gehen, die ich in der Videobeschreibung verlinkt habe. Dann geht ihr auf “Unternehmen > Doppelbesteuerung > Ansässigkeitserklärung” oder “Ansässigkeitsbescheinigungsformular”. Dort könnt ihr euren Kram ausfüllen. Wichtig: Ihr möchtet vielleicht denken, dass es nur eine Seite ist, aber es handelt sich um ein Tool der Regierung und ist entsprechend unübersichtlich gestaltet. Ihr müsst manuell auf Seite 2 klicken, um die zweite Seite zu sehen. Bitte füllt beide Seiten aus, sonst wird euch die Ansässigkeitsbescheinigung nicht erteilt.
Ich möchte ausdrücklich keine Fragen zu diesem Thema unter dem Video haben, weil ich sie sowieso nicht beantworten darf. Fragt bitte eure Steuerberater. Und wenn ihr immer noch so arrogant seid und meint, ihr braucht keinen Steuerberater, um das auszufüllen, dann macht bitte eure eigene Recherche. Das ist ja nur eine verwaltungstechnische Angelegenheit.
Aktuelle Änderungen bei Community-Richtlinien-Verstößen
Es gibt eine interessante Entwicklung bezüglich Community-Richtlinien-Verstößen: Normalerweise kann man gegen die Entscheidung von YouTube, Videos mit Altersbeschränkung oder entfernten Inhalten zu versehen, Einspruch erheben (auch als “Appeal” bekannt). Aktuell wird jedoch ein Test durchgeführt, bei dem Creator die Möglichkeit haben, Teile ihrer Videos, die eine Altersbeschränkung zur Folge hätten oder entfernt wurden, im YouTube Studio Editor anzupassen. Das bedeutet, ihr könnt Inhalte schneiden, unkenntlich machen (bluren) oder andere notwendige Änderungen vornehmen.
Dieses Verfahren ist als Alternative zum Einspruchsprozess gedacht. Wenn ihr eure Videos bearbeitet, gebt ihr im Grunde automatisch zu, dass es einen Verstoß gegen die Community-Richtlinien gab. Das ist irgendwie logisch, oder? Bitte bedenkt das, wenn ihr Änderungen vornimmt: Ihr könnt danach keinen Einspruch mehr einlegen, zumindest nicht in der aktuellen Testphase.
Im Idealfall habt ihr natürlich gar keine Verstöße gegen die Community-Richtlinien. Als ordentliche Creator solltet ihr darauf achten. Vielen Dank fürs Zuschauen! Wenn ihr Fragen zu YouTube-Themen habt (außer Steuern), könnt ihr diese gerne in den Kommentaren hinterlassen. Bis nächste Woche zu weiteren YouTube-Updates!
Quellen
- Steuerrechtliche Vorschriften in den USA für YouTube-Einnahmen
- Steuerrechtliche Vorschriften für MCNs und Partnerkanäle
- US-Steuerinformationen an Google senden
- AdSense-Kontotyp ermitteln
- Informationen zu US-Steuerabkommen
- reddit.com
- Der Passierschein A38
- Zum Antragsformular für die Ansässigkeitsbescheinigung (Formular 034450)
Wenn du Unterstützung bei der Navigation durch diese Prozesse benötigst, besuche unsere Creator Support und Beratung, wo wir dir helfen können, das Maximum aus deinem Kanal herauszuholen, oder kontaktiere unten unseren Experten.
