Steuerformular-Updates für YouTube Partner & YouTube "Hype" in der Kritik

Letzte Woche war das "made on YouTube" Event. Wir haben natürlich bereits im Q&A Stream über die Ankündigung gesprochen, falls ihr den noch nicht gesehen habt – gerne reinschauen!

Transkript

Letzte Woche war das “made on YouTube”-Event. Wir haben natürlich bereits im Q&A-Stream über die Ankündigung gesprochen, falls ihr den noch nicht gesehen habt – gerne reinschauen! Es gibt allerdings noch eine Neuerung: Ich bekomme als Produkt-Experte Prebrief-Informationen, das heißt, Informationen, die ich vorab zu diesem Event erhalte. Diese können sich natürlich noch ändern, und genau das ist hier der Fall. Denn die “Hyp“-Funktion, die eigentlich als kostenlose Aktion für Zuschauer geplant war, um Videos in eine Rangliste zu bringen, sollte dreimal pro Woche einsetzbar sein. Soweit so gut.

Aber YouTube hat sich nun die Möglichkeit offen gehalten, dass Zuschauer weitere Hypes kaufen können. Hypes hätten dann praktisch auch einen monetären Wert für die entsprechenden Creator, die gehyped werden. Das kann man jetzt positiv oder negativ sehen. Wenn ich einen Creator unterstützen möchte, kann ich das natürlich auch über Super Thanks, Super Chats oder Super Stickers tun. Aber das macht aus einer an sich guten, kostenlosen Funktion für alle eine “Pay-to-Win”-Funktion, meiner Meinung nach. Wenn ich einfach Geld investieren kann, um mich von 50.000 Leuten hypen zu lassen und dann ganz oben in der Playlist oder Rangliste stehe – ich weiß nicht, ob das eine gute Idee ist. Aber ihr könnt mir gerne eure Gedanken dazu in den Kommentaren hinterlassen.

Kommen wir zu unserem nächsten Thema: Steuern bzw. Steuerformulare für die YouTube-Partner unter uns, die bereits seit 2021 dabei sind. Die kennen das bereits: das sogenannte W8BEN-Formular (für natürliche Personen) bzw. W8BENE-Formular (für juristische Personen). Diese US-Steuerformulare müssen in Deutschland ausgefüllt werden. Ich kann hier erst einmal nur für Deutschland sprechen und kann mir auch nicht eure individuellen Fälle ansehen. Ich bin kein Steuerberater und darf euch daher auch nicht direkt dabei helfen. Ich kann nur beschreiben, wie es bei mir ist.

Natürlich: Für natürliche Personen ist es das W8BEN-Formular, für juristische Personen das W8BENE-Formular. Diese laufen nach einer gewissen Zeit ab, und der erste Schwung, die diese 2021 ausgefüllt haben, müssen sie nun zum 10. Dezember 2024 neu einreichen. Macht euren Papierkram! Es gibt ein Steuerabkommen mit den USA und eines mit Irland, sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn ihr in Deutschland Steuern zahlt, müsst ihr in diesen Staaten keine weiteren Steuern zahlen. Weitere Informationen dazu findet ihr in der Videobeschreibung.

Bitte schaut, wenn ihr in Österreich oder der Schweiz lebt – da wird es sicherlich auch Abkommen geben. Ich kenne mich damit aber nicht aus, fragt bitte euren Steuerberater. Oder fragt generell euren Steuerberater bei solchen Themen. Wenn ihr natürlich sagt: “Ich möchte das alles selbst herausfinden und brauche keinen Steuerberater”, dann habe ich unten natürlich auch Informationsmaterial für euch bereitgestellt, wo ihr nachschauen könnt, was ihr braucht und was nicht.

Wichtig: Ihr müsst eine Ansässigkeitsbescheinigung mitschicken. Bei natürlichen Personen reicht eine Kopie des Personalausweises, auf dem eure Adresse steht. Das heißt, wenn ihr in Deutschland seid und im Formular angibt, dass ihr hier wohnt, Bürger seid und eure Steuern zahlt, müsst ihr das auch nachweisen können. In der Regel ist das mit dem Personalausweis gegeben.

Bei juristischen Personen (GmbHs oder UGs) ist es nicht so einfach, da diese ja keinen Personalausweis haben. Hier müsst ihr ein Formular für eine Ansässigkeitsbescheinigung für Doppelbesteuerungsabkommen ausfüllen, das Formular 034450. Dieses bekommt ihr im Formularmanagement-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung und müsst es bei eurem lokalen Finanzamt einreichen. Das ist aber gar nicht so einfach, wie es klingt.

Ihr müsst zunächst auf die entsprechende Website gehen, die ich in der Videobeschreibung verlinkt habe. Dann geht ihr auf “Unternehmen > Doppelbesteuerung > Ansässigkeitserklärung” oder “Ansässigkeitsbescheinigungsformular”. Dort könnt ihr euren Kram ausfüllen. Wichtig: Ihr möchtet vielleicht denken, dass es nur eine Seite ist, aber es handelt sich um ein Tool der Regierung und ist entsprechend unübersichtlich gestaltet. Ihr müsst manuell auf Seite 2 klicken, um die zweite Seite zu sehen. Bitte füllt beide Seiten aus, sonst wird euch die Ansässigkeitsbescheinigung nicht erteilt.

Ich möchte ausdrücklich keine Fragen zu diesem Thema unter dem Video haben, weil ich sie sowieso nicht beantworten darf. Fragt bitte eure Steuerberater. Und wenn ihr immer noch so arrogant seid und meint, ihr braucht keinen Steuerberater, um das auszufüllen, dann macht bitte eure eigene Recherche. Das ist ja nur eine verwaltungstechnische Angelegenheit.

Aktuelle Änderungen bei Community-Richtlinien-Verstößen

Es gibt eine interessante Entwicklung bezüglich Community-Richtlinien-Verstößen: Normalerweise kann man gegen die Entscheidung von YouTube, Videos mit Altersbeschränkung oder entfernten Inhalten zu versehen, Einspruch erheben (auch als “Appeal” bekannt). Aktuell wird jedoch ein Test durchgeführt, bei dem Creator die Möglichkeit haben, Teile ihrer Videos, die eine Altersbeschränkung zur Folge hätten oder entfernt wurden, im YouTube Studio Editor anzupassen. Das bedeutet, ihr könnt Inhalte schneiden, unkenntlich machen (bluren) oder andere notwendige Änderungen vornehmen.

Dieses Verfahren ist als Alternative zum Einspruchsprozess gedacht. Wenn ihr eure Videos bearbeitet, gebt ihr im Grunde automatisch zu, dass es einen Verstoß gegen die Community-Richtlinien gab. Das ist irgendwie logisch, oder? Bitte bedenkt das, wenn ihr Änderungen vornimmt: Ihr könnt danach keinen Einspruch mehr einlegen, zumindest nicht in der aktuellen Testphase.

Im Idealfall habt ihr natürlich gar keine Verstöße gegen die Community-Richtlinien. Als ordentliche Creator solltet ihr darauf achten. Vielen Dank fürs Zuschauen! Wenn ihr Fragen zu YouTube-Themen habt (außer Steuern), könnt ihr diese gerne in den Kommentaren hinterlassen. Bis nächste Woche zu weiteren YouTube-Updates!

Martin Koytek

Geschrieben von

Martin Koytek

Managing Director

Produzent der kw.media YouTube-Tutorials und Ansprechpartner für YouTube-Beratung, Kurse und Creator-Support.

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